Aus der Sicht des Ortes
Wahlmöglichkeit:
Eine Politik der Vielfalt auch im Angebot der Kindereinrichtungen entspricht der Vielfalt von Lebensauffassungen der Menschen im Ort.
Mit einer weiteren, anders ausgerichteten, Kindereinrichtung kann Crottendorf mit OT Walthersdorf dem Sächsischen
Kindertagesstättengesetz gerecht werden, welches im § 4 das Wunsch- und Wahlrecht für Eltern bezüglich der Kindereinrichtung festlegt.
- § 4 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes lautet:
„Wunsch und Wahlrecht – Die Erziehungsberechtigten können
im Rahmen der verfügbaren Plätze entscheiden, in welcher Kindertageseinrichtung
innerhalb oder außerhalb der Gemeinde ihr Kind betreut werden soll...“
Im § 9 weist dieses Gesetz darauf hin, dass der zuständige örtliche Träger
der öffentlichen Jugendhilfe nachhaltig daraufhin wirken soll, den Trägern der freien
Jugendhilfe beim Betreiben von Kindertageseinrichtungen den Vorrang zu geben. Das
Angebot eines evangelischen Kindergartens in Crottendorf würde diesem Anliegen des
Gesetzgebers nach einer Vielfalt von Trägerkonzepten mit unterschiedlichen
Ausrichtungen entsprechen.