Aus der Sicht des Ortes



Wahlmöglichkeit:

Eine Politik der Vielfalt auch im Angebot der Kindereinrichtungen entspricht der Vielfalt von Lebensauffassungen der Menschen im Ort. Mit einer weiteren, anders ausgerichteten, Kindereinrichtung kann Crottendorf mit OT Walthersdorf dem Sächsischen Kindertagesstättengesetz gerecht werden, welches im § 4 das Wunsch- und Wahlrecht für Eltern bezüglich der Kindereinrichtung festlegt.

  • § 4 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes lautet: „Wunsch und Wahlrecht – Die Erziehungsberechtigten können im Rahmen der verfügbaren Plätze entscheiden, in welcher Kindertageseinrichtung innerhalb oder außerhalb der Gemeinde ihr Kind betreut werden soll...“ Im § 9 weist dieses Gesetz darauf hin, dass der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nachhaltig daraufhin wirken soll, den Trägern der freien Jugendhilfe beim Betreiben von Kindertageseinrichtungen den Vorrang zu geben. Das Angebot eines evangelischen Kindergartens in Crottendorf würde diesem Anliegen des Gesetzgebers nach einer Vielfalt von Trägerkonzepten mit unterschiedlichen Ausrichtungen entsprechen.

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